Droit administratif

Verwaltungsrecht, öffentliches Recht und Verfassungsrecht

  • Öffentlicher Dienst

Die Mitglieder der Fachabteilung unterstützen die Verwaltungsbehörden oder die Beamten in allen Aspekten des Rechts des öffentlichen Dienstes:

  • Redaktion oder Unterstützung bei der Ausarbeitung von Statuten und Arbeitsvorschriften,
  • Zugang zum öffentlichen Dienst und zur beruflichen Laufbahn (Einstellung, Bewertung, Beförderung, Mobilität, ...),
  • Disziplinarverfahren (Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtshandlungen, Rekurse vor den Aufsichtsbehörden, Verfahren vor dem Staatsrat),
  • Beendigung der Funktion (körperliche Unfähigkeit, Berufsunfähigkeit, ...),
  • Besoldungsstatut,
  • Gewerkschaftsstatut.

Diese verschiedenen Aspekte werden ebenfalls in Bezug auf Vertragsbedienstete behandelt.

  • Unterrichtswesen

Rechtsstreitigkeiten und Konsultationen können sich auf die Ausarbeitung, die Gesetzmäßigkeit, die Auslegung und die Anwendung der Vorschriften über das Verwaltungsstatut und das Besoldungsstatut der Lehrkräfte in Abhängigkeit vom Unterrichtsgefüge und der Form des betreffenden Unterrichts beziehen:

  • Verteidigung und Beistand im Rahmen der Einstellungsverfahren der Bediensteten (befristet, vorrangig befristet oder ernannt),
  • Verteidigung und Beistand im Rahmen von Disziplinarverfahren gegen Mitglieder des Lehrpersonals,
  • Verteidigung und Beistand im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren, der Registrierung, der Gleichwertigkeit der Diplome, der Anerkennung von Titeln, ...

Diese verschiedenen Aspekte werden ebenfalls in Bezug auf Vertragsbedienstete behandelt.  (Hyperlink →  Arbeitsrecht)

Die Mitglieder der Fachabteilung können im Übrigen sowohl den Behörden als auch den Mitgliedern des Lehrpersonals in den Vorstufen sowie im Rahmen der zivil- oder strafrechtlichen Vertragsbedienstete behandelt:

  • Zuschüsse-Entlohnung,
  • Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beträge.
  • Polizei

Die Polizeizonen, ihre Organe und ihr Personal unterliegen besonderen Bestimmungen (Gesetz über das Polizeiamt vom 5. August 1992, Gesetz zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes vom 7. Dezember 1998, Gesetz zur Festlegung des Disziplinarstatuts der Personalmitglieder der Polizeidienste  vom 13. Mai 1999, Königlicher Erlass "Mammouth" vom 30. März 2001, ...).

Die Mitglieder der Fachabteilung Verwaltungsrecht sind mit diesen Gesetzen und Vorschriften vertraut und können daher sowohl die Polizeizonen als auch die Bediensteten im Rahmen von Konsultationen oder sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten unterstützen (Disziplinarrat, Staatsrat, ...)

  • Gemeinderecht
    • Gemeindeverordnungen (Ausarbeitung, Auslegung, Anwendung, ...)
    • Konstituierung der Organe (Wahlstreitigkeiten, Unvereinbarkeiten, ...)
    • Funktionsweise und Zuständigkeit der Organe
    • Öffentlichkeit der Verwaltung
    • Verwaltungsaufsicht (vorherige Kontakte, Gerichtsverfahren)
    • Gemeindesteuerwesen
    • außervertragliche zivilrechtliche Haftung der Gemeinde, ihrer Vertreter und ihrer Bediensteten
  • Verfassungsrecht

Aussetzungsklagen oder Nichtigkeitsklagen vor dem Verfassungsgerichtshof, Vorabentscheidungsfragen, Streitfälle in Bezug auf die bürgerlichen Freiheiten, Wahlrechtsstreitfälle.