Belgica. Das Forschungsschiff ist wieder in Betrieb.

Forschungsschiff Belgica

Am 27. Juni 2024 wurde der Belgica von den Kontrollbehörden der belgischen Hafenbehörde ein Auslaufverbot auferlegt. Angeblich lag eine rechtswidrige Beschäftigung der Besatzung auf dem Schiff vor; insbesondere hätte die Besatzung laut der belgischen Hafenbehörde gemäß dem Seearbeitsrecht (MLC) beschäftigt werden müssen. Bereits vor diesem Auslaufverbot hatte der Betreiber des Schiffes beschlossen, den Betrieb aufgrund bestimmter Sicherheitsmängel an Bord einzustellen. Diese Einstellung des Betriebs bzw. das Auslaufverbot führte im Jahr 2024 zu einer Reihe von Gerichtsverfahren.

Wiederaufnahme der Aktivitäten

Inzwischen wurde zwischen dem Betreiber und dem belgischen Staat eine Einigung erzielt, die im Laufe des März 2026 zur Wiederaufnahme des Schiffsbetriebs führte. Das Ergebnis ist das zufriedenstellende Ergebnis einerseits von konsequenten Verfahren und andererseits von intensiven Verhandlungen, wobei dieser Fall in der Kanzlei Elegis in Antwerpen von Rechtsanwalt Jan Delanote und einem Team engagierter Spezialisten in ihren jeweiligen Fachgebieten bearbeitet wurde. Die Lösung bestand in einer umfassenden Vereinbarung, die jeden Streitpunkt einzeln behandelte und eine Lösung bot, wobei alle Beteiligten des belgischen Staates einerseits und des privaten Sektors (die Schiffsbetreiber) ihren Beitrag leisteten.

Große Lücke

Dennoch hat dieser Fall eine gravierende Lücke in der belgischen Gesetzgebung aufgezeigt. Die „Belgica“ ist nämlich ein Staatsschiff, das für nichtkommerzielle Zwecke eingesetzt wird, namentlich als Forschungsschiff. Darüber hinaus ist das Schiff auch ein sogenanntes Hilfsschiff der Marine. Solche Schiffe sind rechtlich von der Anwendung des Seearbeitsrechts (MLC) ausgenommen. Diese Lücke ist für die belgische Seeschifffahrt sehr heikel, da zudem auch der Paritätische Ausschuss 316 solche Schiffe nicht erfasst.

Überarbeitung

Letztendlich beschlossen die Parteien, das Seearbeitsrecht freiwillig anzuwenden. Dabei darf jedoch die grundsätzliche Rechtswidrigkeit nicht aus den Augen verloren werden. Inzwischen haben die belgischen Stakeholder „ “ beschlossen, die Tarifverträge für die Seeschifffahrt einer Überarbeitung zu unterziehen. Dies ist dringend notwendig und wird in Zukunft Rechtssicherheit in diesem wichtigen Sektor der belgischen Industrie bieten können.

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