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VERMÖGENSRECHT (verwaltung, erbschaft, liquidation, teilung, vorläufige verwaltung, familienrecht)

Das Erbrecht zielt darauf ab, die Kundschaft bei der Verfassung, der Verwaltung, des Unterhalts, der Übertragung und der Liquidierung des Nachlasses zu unterstützen. Die Unterstützung wird sowohl im Rahmen der Konsultationen, der Verhandlungen und der Erstellung der Urkunden als auch im Rahmen der Beilegung von Konflikten auf gütlichem Wege, auf gerichtlichem Wege oder auf auf schiedsrichterlichem Weg geleistet. Notarielle Schenkungen, indirekte Schenkungen und die Handschenkungen. 
Die Form- und Grunderfordernisse der Testamente.
Beratung in Bezug auf die kostenlose Übertragung des Nachlasses.  Zivile und steuerliche Aspekte.
Verfahren auf Auflösung des Miteigentums und auf Teilung durch Liquidierung.  Bezeichnung von Notaren,  Inventarverfahren.
Verfahren auf Ernennung eines provisorischen Verwalters. Familienrecht


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Globale Kompetenzen, lokale Aktion, internationale Öffnung