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Gebühren

Das Vertrauen ist die Grundlage der Beziehung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten.
Sie setzt eine vollständige Transparenz bezüglich der Frage der Gebühren des Anwalts voraus welche hiermit gewährleistet werden soll.

1. Was decken die Gebühren eines Rechtsanwalts ?

Die Gebühren stellen den Gegenwert der Arbeit des Rechtsanwalts dar

Es handelt sich hierbei um die Untersuchung der Akte, die Rechtsnachforschungen, die Rechtsberatung, die Vertretung vor den Gerichten und anderen Instanzen, die Verfassung von Verfahrensunterlagen (Vorladung, Schlussanträge, ...), den Schriftverkehr, die Verhandlungstermine und die Verwaltung der Akte.

Im Gegensatz zu den Leistungen eines Arztes sind die meisten der zur Verteidigung der Interessen eines Mandanten notwendigen Leistungen nicht sichtbar, wodurch zwischen einem Mandanten und dessen Rechtsanwalt Missverständnisse entstehen können.

2. Wie werden die Gebühren berechnet ?

Es gibt in Belgien keinen verbindlichen Tarif. Die Gebühren werden also durch jeden Rechtsanwalt frei festgelegt, dies aber nach Maßgabe von Artikel 459 des gerichtlichen Gesetzbuches, welcher eine „gerechte Mäßigkeit“ vorschreibt.

Der Rechtsanwalt bestimmt seine Gebühren aufgrund folgender Maßstäbe : Zeitaufwand , Höhe des Streitwertes, erreichtes Ergebnis, Grad der Spezialisierung, Erfahrung.

3. Gibt es Berechnungsmethoden für die Gebühren ?

Es gibt grundsätzlich drei Berechnungsmethoden :

  1. die Methode des Stundensatzes :
    Der Rechtsanwalt zeichnet seine Leistungen auf und bestimmt seine Gebühren aufgrund eines Stundensatzes. Dieser Stundensatz wird natürlich je nach den hier oben beschriebenen Maßstäben höher oder niedriger ausfallen. Es handelt sich hierbei um die bei elegis am meisten angewandte Methode. Die Stundensätze liegen für einen Partner zwischen 125 u. 150 EUR und für einen Mitarbeiter zwischen 75 und 125 EUR.
  2. ein Prozentsatz des Streitwertes
    In Belgien verbietet das Gesetz dem Rechtsanwalt seine Gebühren ausschließlich vom erlangten Ergebnis abhängig zu machen, wobei Gebühren also nur dann gefordert werden könnten, wenn das Ergebnis positiv ausgeht.
    Es ist jedoch durchaus vorstellbar einen aufgrund des Streitwertes errechneten Prozensatz ins Auge zu fassen und das erlangte Ergebnis zu berücksichtigen.
  3. Pauschalbetrag pro Leistung
    In gewissen Akten, insbesondere diejenigen die nicht streitig sind, besteht die Möglichkeit aufgrund eines zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten zuvor festgesetzten Pauschalbetrages zu arbeiten.

Diese drei Methoden haben keinen Ausschließlichkeitscharakter und können gleichzeitig angewandt werden.

4. Gibt es andere Beträge die ein Anwalt von Ihnen fordern kann ?

  1. Ein Rechtsanwalt wird die Rückzahlung seiner Kosten fordern.
    Die Kosten sind alle Beträge die der Rechtsanwalt zur Bearbeitung der Akte an Dritte gezahlt hat : Kanzlei-, Vorladungs-, Übersetzungs-, Expertisekosten, ...
    Es gibt in diesem Bereich eine vollständige Transparenz in den Kosten- und Gebührenaufstellungen die Ihnen zugesandt werden.
  2. Abgesehen von diesen an Dritte ausgezahlten Beträgen wird der Rechtsanwalt ebenfalls die entstandenen Verwaltungskosten fordern.
    Und zwar : Schriftverkehr, Fotokopien, ... diese Kosten werden entweder pauschal oder im Einzelnen in Rechnung gestellt.

5. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem Vorschuss und den Gebühren ?

Der Vorschuss ist ein Betrag den Sie am Anfang der Akte zahlen, damit der Rechtsanwalt seine ersten Auslagen, Verwaltungskosten und Leistungen decken kann.

Danach wird der Rechtsanwalt je nach der angewandten Berechnungsmethode weitere Vorschüsse fordern eher er Ihnen eine endgültige Rechnung schickt bzw. Ihnen regelmäßig (monatlich, vierteljährlich, ...) eine Gebührenaufstellung zusenden, wobei der Vorschuss entweder bei Zahlung der ersten Zwischenrechnung oder bei Erstellung der endgültigen Rechnung abgezogen wird.

6. Wann soll die Frage der Gebühren besprochen werden ?

Wir können Ihnen nur anraten diese Frage beim ersten Kontakt anzugehen. Der Rechtsanwalt wir im Übrigen dafür sorgen, dass Sie nicht die Initiative ergreifen, diesen Aspekt selbst anzuführen, um sicher zu stellen, dass die Vertrauensbeziehung nicht im Nachhinein dadurch beeinträchtigt wird.

Wenn bezüglich der Art und Weise wie die Gebühren berechnet werden, Bedenken bzw. Fragen aufkommen, zögern Sie nicht die gewünschten Erklärungen zu beantragen um jedes Missverständnis zu vermeiden.

Für eine in allen Hinsichten transparente Beziehung